Gutachten
Gerichtsgutachten und Privatgutachten
Als von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen erstellt unser Geschäftsführer, Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Rainer Witte Gerichtsgutachten und Privatgutachten.
In zahlreichen Gerichtsverfahren konnte aufgrund der besonderen Qualifikation zur forensischen Aufarbeitung betriebswirtschaftlicher und insolvenzrechtlicher Sachverhalte Hilfestellung gewährt werden. Unabhängig davon, ob es sich um die Ermittlung eines Unternehmenswertes in einer Streitsache oder die Beurteilung einer drohenden oder eingetretenen Insolvenz handelt, wissen wir, worauf es bei Gerichtsgutachten ankommt und wie sich die Abläufe in einem solchen Verfahren gestalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Privatbereich zur Begutachtung von Unternehmen oder Vermögensverhältnissen zur Verfügung. Die von uns dokumentierten Daten können dabei für Sie von entscheidender Bedeutung sein, wenn es beispielsweise um den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens sowie die damit verbundene Risikoeinschätzung geht. Auch wenn ein neuer Gesellschafter in ein Unternehmen aufgenommen werden soll beziehungsweise ausscheidet, leisten wir entsprechende Hilfestellung. Die besondere Bewertungssituation in familienrechtlichen und erbrechtlichen Streitfällen ist uns aufgrund der langjährigen Gutachtertätigkeit vertraut.
Unser Geschäftsführer, Herr WP/StB Dipl.-Kfm. Rainer Witte, hat eine mehr als 15 Jahre lange Erfahrung in der Erstellung von Gerichtsgutachten. Das Spektrum der erstellten Gutachten umfasst die gesamte betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Sachverhaltsaufklärung. Herr Witte ist von der IHK Nordwestfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und ebenso öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen.
Wir erstellen für Sie eine gutachterliche Unternehmensbewertung, wenn Sie vorhaben, Ihr Unternehmen zu veräußern oder daran interessiert sind, ein Unternehmen zu erwerben beziehungsweise sich daran beispielsweise als Gesellschafter zu beteiligen. Unsere Privatgutachten bieten auch eine zuverlässige Basis im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters oder auch, um eine objektive Klärung der Vermögensverhältnisse zum Beispiel für den Fall einer Ehescheidung herbeizuführen.