Unternehmensnachfolge
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung begleiten wir Sie als kompetenter Partner im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Für jedes Unternehmen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem die Unternehmensnachfolge ansteht und eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen erfolgen soll.
Als eine entscheidende Frage bei diesen Vorgängen steht im Vordergrund: Was ist das Unternehmen eigentlich wert? Natürlich haben die beteiligten Parteien Vorstellungen über diesen Wert. Um eine Unternehmensnachfolge optimal zum Erfolg zu führen, ist es aber wichtig zunächst einmal den objektiven Unternehmenswert zu ermitteln, der für die Beteiligten nachvollziehbar ist und sich aus der gegenwärtigen Unternehmenslage ergibt.
In einem weiteren Schritt setzen wir prognostische Planungsmethoden zur erwarteten Unternehmensentwicklung sowie des Risikoprofils ein und beurteilen aufgrund dieser Daten den Verhandlungsspielraum zwischen Preisober- und Preisuntergrenze.
In diesem Zusammenhang verstehen wir uns als Mittler zwischen den Beteiligten. In dieser Funktion begleiten wir die Situation des Unternehmensübergangs aus wirtschaftlicher Perspektive und können im Hinblick auf die juristischen Detailfragen und die Vertragsgestaltung aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesen Gebiet auf erfolgserprobte Kooperationen mit Rechtsanwälten und Notaren zurückgreifen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen veräußern wollen oder daran interessiert sind eines zu erwerben - aufgrund unserer Ermittlung und Dokumentation des objektiven Unternehmenswertes sowie dessen Fortentwicklung unter Einbeziehung von Entwicklungschancen und der Risikosituation, steht Ihre Verhandlungsposition auf festen Beinen.
Insbesondere in der Expansionsphase ergibt sich die Situation der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters. Dabei ist natürlich entscheidend, dass der zukünftige Gesellschafter entsprechend zu seinem Anteil und aufgrund des tatsächlichen Unternehmenswertes, den auf ihn übergehenden Unternehmenswert vergütet. Analog gilt auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters, dass er in Übereinstimmung mit den getroffenen Regelungen eine Abfindung erhält. Hier ist es für die Beteiligten wichtig, realistische Konditionen zu definieren, die einen angemessenen Anteil am Unternehmen repräsentieren.
Insbesondere dann, wenn ein Unternehmen aufgrund einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung oder eines Todesfalles in andere Hände übergeht, sind auch die erb- und schenkungsteuerlichen Aspekte zu beachten. In diesen Fällen analysieren wir die getroffenen Reglungen bezogen auf das konkrete Unternehmen und führen eine Optimierung durch. Oberstes Ziel dieser Optimierung ist es, dass das Unternehmen nicht durch den Zugriff des Fiskus gefährdet wird.
Wenn mehrere Unternehmen ihre Kräfte bündeln und sich für die Zukunft zusammenschließen, ermitteln wir nach objektiven Kriterien den Wertanteil, den jedes Unternehmen in die neue Konstellation mit einbringt. Dies schafft nicht nur eine konstruktive Verhandlungsgrundlage, sondern fördert auch durch klare Verhältnisse auf beiden Seiten einen erfolgreichen Start in das neue Kapitel der Unternehmensgeschichte.