Steuerberatung grenzenlos
Internationale Steuerplanung und Verrechnungspreise
Zunehmend engagieren sich auch kleinere und mittelständische, oft familiengeführte Unternehmen erfolgreich auf internationalem Parkett. Damit die so erzielten Erträge nicht doppelt, nämlich Heimatstandort und im Ausland, besteuert werden, ist neben einer Vielzahl steuerlicher Pflichten im internationalen Geschäft eine erhöhte Dokumentationspflicht zu beachten und im Leistungsverkehr mit Verbundunternehmen eine Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen. Wir beraten Sie als von der Steuerberaterkammer ernannter Fachberater für internationales Steuerrecht im Rahmen Ihrer internationalen Steuerplanung, damit Sie eine Doppelbelastung, Steuerzuschätzungen oder gar Strafzahlungen vermeiden. Dabei haben wir als Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern auch die in diesem Zusammenhang stehenden zollrechtlichen Abhängigkeiten im Blick.
Im Hinblick auf die Umsatzsteuer verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen für die steuerliche Beurteilung von Lieferungen und Leistungen im Auslandsbezug. Dies gilt insbesondere im Rahmen der steuerlichen Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen sowie für die steuerliche Behandlung von Reihengeschäften.