Steuerberatung National
Fachberater für nationales Steuerrecht
Unsere Steuerspezialisten beantworten alle Fragen rund um das Thema Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss. Über den begrenzten Rahmen einer bloßen Steuererklärung hinaus richten wir unser Augenmerk auf eine gestaltete Steuerberatung und die nachhaltige Steueroptimierung. Wir stellen Ihre persönlichen Belange in den Vordergrund und setzen mit unserer Arbeit gedanklich vor der Steuererklärung an. Wir analysieren zunächst Ihre Steuersituation und führen eine Optimierung bis hin zu einer langfristigen Steuerplanung durch. Dabei favorisieren wir weniger kurzfristige Steuervorteile, sondern entwickeln eine Strategie, um die Steuerlast vorausschauend und dauerhaft gering zu halten. Unser Motto lautet hier also: Steuerplanung, Gestaltung und Optimierung, kurz: gestalten statt Verwalten.
In unternehmerischer Hinsicht geht es dabei unter anderem darum, Ihnen im Falle einer Betriebsprüfung eine kompetente Begleitung zu bieten, die gewährleistet, dass in dieser Situation Sachverhalte in Ihrem Sinne gewürdigt werden. Auch wenn es in der Inhaberstruktur zu Änderungen kommt, helfen wir Ihnen, steuerliche Fallstricke im Auge zu behalten. Das gilt beispielsweise bei Umwandlungen von Personenunternehmen in eine GmbH, eine GmbH & Co. KG oder auch zur AG sowie bei der Verschmelzung von zwei oder mehr Unternehmen.
Aufgrund unserer Expertise als von der Steuerberaterkammer bestellter Fachberater für Internationales Steuerrecht sind wir auch in der Lage, Sie im internationalen Geschäftsverkehr steuerlich zu beraten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass sie internationale Besonderheiten in Steuerfragen beachten und Steuervorteile nutzen können. Außerdem wird durch unsere internationale Steuerplanung und Hilfestellung bei der Einhaltung der Dokumentationspflichten für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle sowie für Verrechnungspreise unter anderem die Gefahr einer Doppelbesteuerung vermieden.
Im Privatbereich haben wir einen Beratungsschwerpunkt zu Fragen der Vermögensnachfolge in Schenkungs- und in Erbangelegenheiten etabliert.
Bei Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen sind zahlreiche steuerliche Aspekte zu beachten. In diesem Zusammenhang schöpfen wir für Sie Steuerfreiräume voll aus und entwickeln eine Steuerplanung, bei der eine möglichst geringe Fiskalbelastung ein wichtiges Ziel ist. Im Vordergrund steht dabei aber nicht der drohende Fiskalzugriff, sondern in erster Linie Ihre persönlichen Vorstellungen über die Vermögensnachfolge und eine hohe Flexibilität des Nachfolgekonzeptes.
Die steuerliche Betriebsprüfung bedarf einer intensiven und kompetenten Begleitung. Wir können hier auf eine umfangreiche Erfahrung insbesondere auch bei der Prüfung von Großbetrieben zurückblicken. Unsere langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet hat gezeigt, dass insbesondere eine antizipierende und aus Sicht unserer Mandanten richtige Darstellung der Besteuerungssachverhalte und -tatsachen einen entscheidenden Einfluss auf den konfliktfreien Prüfungsablauf hat. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die betreffenden Besteuerungssachverhalte im Rahmen einer langfristigen Steuerplanung im Vorfeld beraten wurden und soweit möglich auch steueroptimal realisiert und insbesondere auch für den Betriebsprüfer nachweisbar dokumentiert wurden.